Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-überschuss-Rechnungen
Die zunehmende Formalisierung und rasante änderung des Steuerrechts stellen höchste Anforderungen an Abschlussersteller, welche Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder handelsrechtliche Jahresabschlüsse vorlegen müssen.
Wir unterstützen Sie bei diesen umfangreichen und formellen Pflichten der Erstellung der von Einnahme-Überschuss-Rechnungen als auch bei handelsrechtlichen Jahresabschlüssen auf der Grundlage geltender Rechtsnormen.
In diesem Zusammenhang lösen wir bilanzielle und steuerechtliche Probleme in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.